Dies bedeutet, dass die Zusatzstrafe von 80 Tagen Freiheitsstrafe für die Drohung gegenüber E. vom 23. April 2022 und die Freiheitsstrafe von 60 Tagen wegen Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamten vom 21. Juli 2022 zusammenzuzählen sind (insgesamt also 140 Einheiten Freiheitsstrafe). Dazu kommen die 35 Tagessätze Geldstrafe à CHF 30.00 (für die Hinderung einer Amtshandlung sowie die Beschimpfungen vom 9. Juni bzw. 21. Juli 2022) und CHF 500.00 Busse für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vom 3./4. Juli 2022.