Urteil des Bundesgerichts 6B_905/2018 vom 7. Dezember 2018 E. 4.3.3). In einer gesamthaften Würdigung erscheint es angemessen, die Einsatzstrafe um 5 Tagessätze zu schärfen, sodass eine Gesamtgeldstrafe von 35 Tagessätzen à CHF 30.00 resultiert.