B 3/2/S3a/4 S. 11 und 13). Die Beleidigungen waren massiv und wiegen im Vergleich zu anderen denkbaren Tatvarianten schwer, vor allem die Betitelung mit "ihr seid alles Mörder" vor dem Hintergrund, dass ihr Lebensgefährte bei einem Schusswaffeneinsatz der Polizei ums Leben kam. Strafmindernd wirken sich ihre mittelgradig eingeschränkte Steuerungsfähigkeit (act. B 3/2/G14 S. 71) sowie ihre traumatischen Erfahrungen mit Polizeieinsätzen (act. B 3/62 S. 3) aus. Dem objektiv schweren und subjektiv mittleren Tatverschulden entspricht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen.