B 24 S. 4). Aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen erhält sie seit mehreren Jahren eine IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen (act. B 24 S. 5). Ihre monatlichen Einkünfte belaufen sich auf CHF 3'000.00. Sie hat ca. 30'000 Franken Schulden (act. B 24 S. 6). Im November 2020 wurde ihr eingetragener Partner im Zuge eines Polizeieinsatzes erschossen; seither ist sie alleinstehend (act. B 3/3 BA 5 S. 2 und B 24 S. 5). Im Zeitpunkt des hier zu beurteilenden Deliktes verfügte sie über keine eigene Wohnung mehr (act. B 3/2/S2/ZM9 S. 2).