Die Berufungsklägerin stammt ursprünglich aus ZZ. und wurde als Kind von einem Schweizer Ehepaar adoptiert. Ihre Kindheit bezeichnet sie als gut (act. B 24 S. 5). Im Jahr 2018 unterzog sie sich einer Geschlechtsoperation; den Wunsch als Frau zu leben, verspürt sie, seit sie klein ist (act. B 24 S. 6). Der Adoptivvater ist verstorben, zur Mutter hat sie seit dem Jahr 2021 keinen Kontakt mehr; ebenso wenig zu den Geschwistern seit der Geschlechtsumwandlung 2018 (act. B 24 S. 4). Sie machte eine Lehre als Gartenbauerin, arbeitete aber auch in anderen Bereichen wie im Tiefbau, als Baggerführerin, Chauffeuse, Whirlpool-Technikerin, in der Kanalreinigung und im Verkauf (act. B 24 S. 4).