Seite 35 mit Erklärungswert). Generelle den Täter betreffende und ausserhalb des Verschuldens liegende Aspekte (z.B. allgemeine Strafempfindlichkeit oder die Vorstrafen, siehe Urteil des Bundesgerichts 6B_905/2018 vom 7. Dezember 2018 E. 4.3.3) sind hingegen bei der Gesamtstrafe einzubeziehen.