Die beiden Strafen sind also gleichartig und es ist eine Zusatzstrafe auszufällen. Einsatzstrafe sind die 4 Monate aus dem Urteil vom 10. Mai 2022 für den versuchten räuberischen Diebstahl vom 22. November 2021 (act. B 3/2/P2). Die neue Strafe wurde auf 100 Einheiten festgelegt. Nach Art. 49 Abs. 2 StGB sind die beiden Strafen nicht zu kumulieren, sondern es ist vielmehr eine Zusatzstrafe auszufällen, damit der Täter trotz Aufteilung der Strafverfolgung in mehrere Verfahren gegenüber jenem Täter, dessen Taten gleichzeitig beurteilt werden, nicht benachteiligt und so weit als möglich auch nicht bessergestellt wird