Seite 32 Zunächst ist die Strafe für das Delikt vom 23. April 2022 festzulegen. In Lehre und Rechtsprechung wird eine Diskussion darüber geführt, ob zuerst die Strafeinheiten für das neue Delikt oder aber die Strafart für das neue Delikt bestimmt werden soll (EGE/SEELMANN, Die [un-]gefestigte Rechtsprechung zur Wahl der Strafart, AJP 4/2022 S. 346). Nach Auffassung des Obergerichts macht nur das Vorgehen Sinn, mit der Festlegung der Anzahl Strafeinheiten zu beginnen, weil Geldstrafen nur bis 180 Tagessätze (bzw. 6 Monate) angeordnet werden können (Art.