B 3/2/S3/HA1); bei der nachfolgenden Anhaltung durch die Regionalpolizei X. wurden die Polizeibeamten J. und I. von der Berufungsklägerin mit dem Messer bedroht und beschimpft (act. B 3/2/S3a/3). Seite 29 2.3.6 Rechtliche Grundlagen