die Probezeit wurde auf 3 Jahre angesetzt (act. B 3/2/P3); - am 22. November 2021 packte A. in der Migrolino-Filiale beim Bahnhof V. diverse Lebensmittel in zwei Einkaufskörbe und verliess den Laden, ohne diese zu bezahlen. In der Folge bedrohte sie die ihr nacheilende Verkäuferin (act. B 3/2/P2). - am 23. April 2022 rief A. aus der Strafanstalt N. E. an und drohte, deren Hof in XX. anzuzünden (act. B 3/2/S1/9); - aufgrund des Vorfalles im Migrolino in V. am 22. November 2021 wurde die Berufungsklägerin durch das Bezirksgerichtspräsidium K. am 10. Mai 2022 wegen versuchten räuberischen Diebstahls gemäss Art.