Seite 27 2.3.2 Vorbringen der Berufungsklägerin Die Berufungsklägerin beantragt eine angemessene bedingte Geldstrafe von maximal 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie eine Busse von CHF 100.00 und die Festsetzung einer Probezeit von 4 Jahren (act. B 17 S. 2). Vom Widerruf der am 31. Mai 2021 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 130 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie der am 10. Mai 2022 bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 4 Monaten sei abzusehen (act. B 17 S. 2 f.).