2.3.1 Urteil der Vorinstanz Das Kantonsgericht hat A. unter Berücksichtigung der widerrufenen Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von CHF 500.00, bei Nichtbezahlen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen verurteilt, wobei die erstandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 9. Juni 2022 bis 12. Juni 2022 (4 Tage) sowie ab 21. Juli 2022 anzurechnen ist (act. B 2.1 Dispositiv Ziff. 4 S. 37).