Sie habe es nicht ganz aufgemacht. Die Polizisten hätten sich in einer Entfernung von rund 4 Metern befunden, als sie das Sackmesser hervorgenommen habe. Sie habe nicht gedroht, diese abzustechen. Als sie das Messer hervorgenommen habe, hätten die Beamten noch mehr geschrien, und zwar "auf den Boden legen und das Sackmesser weg". Als sie das Messer in den Hosensack gesteckt habe, sei der Pfefferspray gekommen. 2.2.11 Rechtliche Grundlagen Hier kann auf das oben Gesagte (E. 2.1.10) verwiesen werden.