Sie habe das Messer nicht geöffnet, nur die Klinge kurz hochgezogen. Das sei schnell gegangen, vielleicht habe die Polizei das nicht einmal gesehen. Vor dem Kantonsgericht wiederholte die Berufungsklägerin, dass sie nicht mit geöffneter Klinge auf die Polizeibeamten zugelaufen sei (act. B 3/62 S. 4). Seit das mit ihrem Partner passiert sei, habe sie das Messer immer vor dem Gespräch abgegeben. Das habe sie auch an besagtem Tag so machen wollen. Sie habe das Messer aus der Hosentasche genommen und die Klinge kurz angehoben. Weil es rundherum Leute gehabt habe, habe sie das Messer nicht auf den Boden