Er habe angefangen herumzuschreien und sie habe das Sackmesser rausgenommen. Sie habe es kurz angehoben, damit er sehe, dass es zu sei und habe es dann wieder versorgt. Sie habe die Klinge nur kurz angehoben, damit der Beamte sehe, dass die Klinge drin sei. In der anderen Hand habe sie immer noch das Handy gehabt. Auf die Aufforderung, das Messer wegzutun, habe sie es in den Hosensack getan. Sie sei anständig und langsam auf ihn zugelaufen. Sie habe das Sackmesser nicht weglegen wollen, weil es noch andere Leute gehabt habe (act. B 3/2 StA 37 S. 8). Sie habe das Messer nicht geöffnet, nur die Klinge kurz hochgezogen.