2.2.10 Aussagen Berufungsklägerin Anlässlich der Einvernahme durch die Kantonspolizei L. vom 22. Juli 2022 gab die Berufungsklägerin zu Protokoll, sie habe ca. um 11.30 Uhr beim Dienst Kriminalprävention der Kantonspolizei L. vorgesprochen. Sie habe viele Themen gehabt, bei denen sie sich nicht ernst genommen gefühlt habe (act. B 3/2/S3a/4 S. 4). Wm W. sei dann "verrockt" geworden. Sie hätte am liebsten gesagt, dass sie nicht mehr komme und "tschüss". Sie wisse nicht, wieso das Gespräch schlecht gelaufen sei, sie sei ganz ruhig gewesen (act. B 3/2/S3a/4 S. 5). Sie sei etwas erschrocken und auch traurig gewesen, weil er so reagiert habe.