Seite 21 gezogen worden. A. habe gedroht, sie abzustechen. Sie habe sie auch beschimpft. Als sie gedroht habe, habe sie das Messer in der Hand gehabt. Als sie das Messer an sich genommen hätten (er sei nicht sicher, ob sie das Messer aus der Hand oder der Tasche genommen hätten), sei die Klinge geöffnet gewesen. A. habe sich der Festnahme trotz Einsatz von Pfefferspray widersetzt (act. B 3/61 S. 5). A. habe das Messer erst gezückt, als sie sie erblickt habe (act. B 3/61 S. 6).