2.2.9 Aussage I. Anlässlich der Einvernahme vor dem Kantonsgericht äusserte I., sie hätten die ihnen bekannte A. auf der Tramstrasse gesichtet und versucht, sie anzusprechen (act. B 3/61 S. 4). Diese sei auf sie zugelaufen. In der rechten Hand habe sie ein Taschenmesser mit geöffneter Klinge gehabt. Sie hätten A. aufgefordert, das Messer beiseitezulegen. Sie habe das nicht machen wollen und gesagt, wir sollten sie erschiessen. Wir sollten das Gleiche machen wie mit ihrem Partner. Sie hätten sie dann erneut aufgefordert, das Messer wegzulegen. Zu ihrem Schutz hätten sie die Waffen gezogen. Sie habe das Messer nicht weggelegt.