die Hosentasche steckte, habe Wm J. sie aufgefordert, die Hände offen zu zeigen und sich auf den Boden zu legen. Auch dies habe A. ignoriert und sich trotz mehrmaliger Androhung des Einsatzes von Pfefferspray auf 3-4 Meter genähert (act. B 3/2/S3a/3 S. 1 f.). Sie hätten den Pfefferspray dann eingesetzt (act. B 3/2/S3a/3 S. 2). A. habe sich trotz Pfefferspray weiter widersetzt und habe schliesslich mit Körpergewalt zu Boden geführt und in Handschellen gelegt werden müssen. Während des Vorfalls habe sie die Beamten - begleitet von Kraftausdrücken und Beschimpfungen - mehrfach aufgefordert, sie zu erschiessen.