2.2.7 Rapport vorläufige Festnahme Aus dem Rapport über die vorläufige Festnahme ergibt sich, dass A. am 21. Juli 2022 um 11.30 Uhr bei Wm W. vom Gewaltschutz vorsprach und verschiedene Vorwürfe erhob (act. B 3/2/S3/HA1 S. 2). Der Beamte brach das Gespräch ab und leitete eine offene Fahndung gegen A. ein. Diese rief kurz darauf die Diensthotline Kriminalprävention an, und sagte, sie lasse sich das nicht gefallen, was die Polizei mache. Sie würde dasselbe machen wie ihr Schatz, man solle dann genügend Male auf sie schiessen, mindestens 5 Mal.