In diesem Zusammenhang habe sie glaubwürdig ausgeführt, zwar das Sackmesser hervorgenommen und gezeigt zu haben, dass es sich dabei jedoch nicht um eine Drohung gehandelt habe. Vielmehr habe sie die Polizisten darüber informieren wollen, dass sie ein Messer bei sich trage, so wie sie es in der Vergangenheit auch beim Polizisten W. jeweils gemacht habe. Sie habe zudem glaubhaft angegeben, dass das Messer nie offen gewesen sei, ansonsten sie einen Knopf hätte drücken müssen, um es wieder zu verschliessen, was sie nicht getan habe. Sie bestreite allerdings nicht, dass die Klinge