Würdigt das Gericht den Anklagesachverhalt lediglich rechtlich anders als die Anklagebehörde und behandelt diesen vollständig, erfolgt kein Freispruch; dies gilt auch bei Eventual- und Alternativanklagen, die nicht zu einer Verurteilung führen (BGE 142 IV 378 E. 1.3 mit Hinweisen). 2.1.13 Fazit Mithin hat sich die Berufungsklägerin am 9. Juni 2022 (ausschliesslich) nach Art. 286 StGB strafbar gemacht. Seite 18 2.2 Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte am 21. Juli 2022 2.2.1 Tatbestand Diesbezüglich kann auf die Ausführungen unter E. 2.1.1 verwiesen werden.