Die Verteidigung verlangt betreffend den Vorfall vom 9. Juni 2022 einen Freispruch vom Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (act. B 17 S. 2). Die Staatsanwaltschaft hat an Schranken zu Recht darauf hingewiesen, dass bei Tateinheit (in der Anklage) das Urteil bei ein und derselben Tat bzw. demselben Lebenssachverhalt nur einheitlich auf Verurteilung oder Freispruch lauten kann (act. B 19 S. 1). Würdigt das Gericht den Anklagesachverhalt lediglich rechtlich anders als die Anklagebehörde und behandelt diesen vollständig, erfolgt kein Freispruch;