Gesamthaft gesehen stimmen die Aussagen der Berufungsklägerin auf die Frage, ob sie die Beamten schlagen wollte, abgesehen von der ersten Äusserung am 12. Juni 2022, die sie aber sogleich relativierte, überein und von erheblichen Widersprüchen kann keine Rede sein. Demgegenüber hat Wm F. seine Schilderung im Rapport vom 10. Juni 2022 anlässlich der Befragung an Schranken vor dem Kantonsgericht erheblich abgeschwächt. Im Gegensatz von "sie versuchte mehrmals die sich nähernden Polizisten mit den Fäusten zu treffen" (Rapport vom 10. Juni 2022, act. B 3/2/S2/8 S. 4), gab er auf die Frage der Vorsitzenden, ob A. versucht habe,