Anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte A., die Polizisten hätten gesagt, dass sie wegen den Drohungen inhaftiert werde. Sie habe das nicht akzeptieren wollen, sei aufgestanden und habe diese Bewegung gemacht resp. Stellung eingenommen (dabei erhebt A. die zu Fäusten geballten Hände auf Gesichtshöhe; act. B 24 S. 8). Sie habe nicht in die Forensische Abteilung wechseln wollen (act. B 24 S. 8 f.). Sie habe laut gesprochen und die Polizisten beleidigt (act. B 24 S. 9). Auf die Frage, ob sie sich verteidigt habe: "Ja so, dass sie mir keine Handschellen und keine Fussfesseln anlegen konnten. … Ich habe die Fäuste geballt und auf Gesichtshöhe