Vor dem Kantonsgericht äusserte die Berufungsklägerin am 23. Mai 2023, sie habe am 9. Juni 2022 Angst gehabt und habe darum die Fäuste geballt (act. B 3/62 S. 3). Sie habe wegen dem, was mit ihrem Partner passiert sei, Angst gehabt. Die Kampfhaltung habe sie eingenommen. Sie habe die Polizisten nicht schlagen wollen.