2.1.9 Aussagen Berufungsklägerin Vor dem Zwangsmassnahmengericht erklärte A. am 12. Juni 2022, dass sie die Polizisten habe schlagen wollen, weil sie sich nicht alles gefallen lasse (act. B 3/2/S2/ZM9 S. 5). Sie habe sie aber nicht schlagen können, sie habe das nicht gemacht. Sie habe sie nicht richtig schlagen wollen, es habe sie angeschissen.