2.1.8 Aussage F. Wm F. erklärte vor dem Kantonsgericht als Auskunftsperson, er habe den Auftrag erhalten, A. in der U (L., T.) das Formular Inhaftierungsprozess zu eröffnen (act. B 3/60 S. 3). Sie hätten sich zu viert an einen Tisch gesetzt und seien mit A. das Formular durchgegangen. A. sei nervös und aufgebracht gewesen, es sei kein richtiges Gespräch zustande gekommen. Er habe ihr eröffnet,