2.1.7 Rapport vom 9. Juni 2022 Im Polizeirapport von Wm F. vom 10. Juni 2022 wird zum Vorfall vom 9. Juni 2022 festgehalten, was folgt (act. B 3/2/S2/8 S. 3 f.): "A. betitelte uns mehrfach als "Arschlöcher" und erklärte, dass wir sie doch gleich erschiessen könnten, wie ihren "Schatz". Sie werde die Abteilung nicht verlassen und in die Abteilung Forensik gehen. A. stand schliesslich auf und nahm eine "Kampfhaltung" ein (erhobene Fäuste). Sie versuchte mehrmals, die sich nähernden Polizeibeamten mit den Fäusten zu treffen. Schliesslich konnte sie kontrolliert zu Boden geführt und arretiert werden. Es erfolgte kein Zwangsmitteleinsatz, niemand wurde verletzt".