In diesem Zusammenhang seien die Aussagen von F. anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht aufschlussreich. Auf die Frage, ob die Berufungsklägerin versuchte habe, jemanden zu schlagen, habe er kein klares "ja" zur Antwort gegeben, sondern ausgeführt, dass sie in die Luft geschlagen und sich Distanz