Seite 10 2.1.2 Tatvorwurf Gemäss der Staatsanwaltschaft hat die Berufungsklägerin am 9. Juni 2022 abends anlässlich des Inhaftierungsprozesses in der psychiatrischen Klinik S., T., die Polizeibeamten Wm E., Pol G., Pol O. und Wm P. als "Arschlöcher" bezeichnet, zu ihnen gesagt, sie sollten sie doch gleich erschiessen - wie seinerzeit ihren Schatz - und nach der Einnahme einer "Kampfhaltung" bzw. drohenden Gebärde (stehend und mit erhobenen Fäusten gegen die Beamten gerichtet) versucht, diese mit den Fäusten zu treffen und zu schlagen. Die Beamten hätten sich daher dazu gezwungen gesehen, die Berufungsklägerin zu Boden zu führen und mit Hand- und Fussfesseln zu arretieren (act.