1.5 Lex mitior Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht vorbringt (act. B 19 S. 2 oben), wurde Ziff. 1 von Art. 285 StGB per 1. Juli 2023 dahingehend geändert, dass nur noch in leichten Fällen auf eine Geldstrafe erkannt werden kann (AS 2023 259; BBl 2018 2827). Die neue Bestimmung erweist sich für die Berufungsklägerin damit offensichtlich nicht als milder und es ist in Nachachtung des Grundsatzes der lex mitior (Art. 2 Abs. 2 StGB) auf die Fassung von Art. 285 Ziff. 1 StGB abzustellen, welche bis 30. Juni 2023 in Kraft war. 2. Materielles 2.1 Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte am 9. Juni 2022