Seite 9 Nach Art. 448 Abs. 1 StPO werden Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes hängig sind, nach neuem Recht fortgeführt, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts Anderes anordnen. Bei Rechtsmittelverfahren sieht Art. 453 Abs. 1 StPO vor, dass grundsätzlich das alte Recht Anwendung findet, wenn der angefochtene Entscheid vor Inkrafttreten dieses Gesetzes resp. der neuen Bestimmungen gefällt worden ist. Es würde zu eng greifen, die Formulierung "bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" so auszulegen, dass nur das damalige Inkrafttreten der neuen StPO im Jahr 2011 gemeint ist.