1.4 Anwendbares Recht Per 1. Januar 2024 ist die vom Parlament am 17. Juni 2022 verabschiedete Teilrevision der Strafprozessordnung in Kraft getreten (AS 2023 468; BBl 2022 1560). Die Änderungen enthalten keine Regelung betreffend Übergangsrecht. Es stellt sich somit die Frage, welches Recht vorliegend anwendbar ist, da erstinstanzlich vor Inkrafttreten der Revision geurteilt wurde, das Berufungsurteil nun aber danach ergeht.