1 BetmG, begangen am 3. und 4. Juli 2022) - Dispositiv-Ziffer 8 (Einziehung und Vernichtung des Victorinox-Messers bzw. Aushändigung des Briefes vom 20. August 2022 an die Berufungsklägerin) - Dispositiv-Ziffer 10 (Entschädigung von RA AA. als amtlicher Verteidiger mit CHF 16'564.60, inkl. Barauslagen und MWSt, aus der Staatskasse) - Dispositiv-Ziffer 10.1 (Verpflichtung der Berufungsklägerin, der Privatklägerin 1 für die Aufwendungen von RA EE. eine Parteientschädigung von CHF 1'177.00, inkl. Barauslagen und MWSt., zu bezahlen). Aufgrund der Berufungsanträge bzw. von Gesetzes wegen sind im Berufungsverfahren folgende Punkte zu beurteilen: