e) Am 12. Dezember 2023 wurden die Verfahrensbeteiligten zur mündlichen Berufungsverhandlung vorgeladen (act. B 12), wobei die Zuführung der Berufungsklägerin angeordnet wurde (act. B 14). Auf die Ausführungen und Angaben in den angeführten Schriftstücken wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.