Seite 7 b) Am 4. September 2023 wurde den Berufungsbeklagten Gelegenheit gegeben, einen schriftlichen und begründeten Nichteintretensantrag und/oder eine schriftliche Anschlussberufung einzureichen (act. B 5). c) Mit Verfügung vom 19. September 2023 verlängerte die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die Sicherheitshaft (act. B 7). d) Am 4. Oktober 2023 ordnete die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts auf Ersuchen des Verteidigers die Auszahlung des erstinstanzlichen Honorars an (act. B 10).