Es wurde angeordnet, das Victorinox-Messer einzuziehen und zu vernichten und den Brief vom 20. August 2022 an die Berufungsklägerin auszuhändigen. Die Verfahrenskosten, bestehend aus total CHF 35'893.00 wurden der Berufungsklägerin auferlegt, wobei die Kosten der amtlichen Verteidigung in Höhe von CHF 16'564.60 vorläufig auf die Staatskasse genommen wurden. RA AA. wurde für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger mit CHF 16'564.60 (inkl. Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse entschädigt. Schliesslich wurde die Berufungsklägerin verpflichtet, der Privatklägerin 1 für die Aufwendungen von RA EE.