schuldig gesprochen. Der mit Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 31. Mai 2021 gewährte bedingte Strafvollzug der Geldstrafe von 130 Tagessätzen à CHF 30.00 wurde widerrufen und in eine Freiheitsstrafe umgewandelt, ebenso der mit Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 10. Mai gewährte bedingte Strafvollzug der Freiheitsstrafe von 4 Monaten. A. wurde in Berücksichtigung der widerrufenen Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von CHF 500.00 verurteilt, wobei die erstandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 9. Juni 2022 bis 12. Juni 2022 sowie ab 21. Juli 2022 angerechnet wurde. Weiter wurde eine stationäre Massnahme nach Art.