3. 3.1 Die Beschuldigte wird hierfür zu einer angemessenen bedingten Geldstrafe von maximal 100 Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. 3.2 Die Probezeit wird auf 4 Jahre festgesetzt. 4. Auf den Widerruf des mit Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 31. Mai 2021 gewährten bedingten Strafvollzugs der Geldstrafe von 130 Tagessätzen à CHF 30.00 wird verzichtet. 5. Auf den Widerruf des mit Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 10. Mai 2022 gewährten bedingten Strafvollzugs der Freiheitsstrafe von 4 Monaten wird verzichtet.