3. Auf den Widerruf der Freiheitsstrafe von 4 Monaten aus dem Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 10. Mai 2022 sowie der Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00 aus dem Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 31. Mai 2021 sei zu verzichten. 4. Der Beschuldigten sei eine angemessene Genugtuung von CHF 40'000.00 zuzusprechen. 5. Allfällige Zivilklagen seien auf den Zivilweg zu verweisen, sofern darauf eingetreten werden kann. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates zzgl. 7.7% MWST. im Berufungsverfahren: