1. Die Beschuldigte sei vom Vorwurf der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freizusprechen (Anklageziffern 1.2 und 1.3). 2. Die Beschuldigte sei wegen Drohung, Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrfacher Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Seite 3 unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft zu einer angemessenen bedingten Geldstrafe sowie einer Busse zu verurteilen (Anklageziffern 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4).