2. Sie sei – unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft und unter Einbezug der zu widerrufenden Freiheitsstrafe (nachfolgend Ziff. 3) – zu einer Gesamtstrafe von 12 Monaten Freiheitsstrafe und zu einer Busse von CHF 500.00 (die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen beträgt 5 Tage) zu verurteilen. 3. Die Freiheitsstrafe von 4 Monaten aus dem Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 10. Mai 2022 sei zu widerrufen. 4. Die Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00 aus dem Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 31. Mai 2021 sei zu widerrufen.