9. Mitteilung an: - die Berufungsklägerin über ihren amtlichen Verteidiger, eingeschrieben - die Staatsanwaltschaft (U 20 99), eingeschrieben - die Vorinstanz (SE1 21 1), mit interner Post 10. Zustellung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist an: - Kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister, mit interner Post - Amt für Finanzen (Formular), mit interner Post - Amt für Inneres, Abteilung für Migration, mit interner Post Der Vorsitzende: Die Gerichtsschreiberin: Dr. iur. Marc Winiger lic. iur. Barbara Schittli versandt am: 4. Dezember 2023 Seite 24