Dazu kamen folgende Auslagen: CHF 2'050.00 Kosten der Voruntersuchung (inkl. Vertretung vor Gericht), CHF 180.00 Dolmetscherkosten sowie CHF 3'220.90 für die amtliche Verteidigung. Im Umfang von CHF 5'720.90 (CHF 5'900.90 abzüglich der Dolmetscherkosten) wurden die Verfahrenskosten der Beschuldigten auferlegt, wobei die Kosten der amtlichen Verteidigung im Betrag von CHF 3'220.90 vorläufig auf die Staatskasse genommen wurden.