Seite 14 vom 7. Januar 2020 klar zum Ausdruck kommt, dass er seine Ehefrau in Schutz nehmen wollte und weiter auf ihre Rückkehr hoffte. Auch in dieser Einvernahme bestätigte er im Kern den Auszug der Beschuldigten aus seiner Wohnung wenige Monate nach der Heirat, die Tatsache, dass er über ihren späteren Aufenthaltsort nicht im Bild war und dass sie ihn in seiner Wohnung nur sporadisch besuchte. Die Differenz bezüglich der Angaben, wann er von der Schwangerschaft erfahren hat, vermag an diesem Bild nichts zu ändern.