Die Aussagen von C. erscheinen insgesamt plausibel und glaubhaft, zumal er sich damit selbst belastete. Er war zum Zeitpunkt der Einvernahmen mit der Beschuldigten verheiratet und legte im Rahmen der Einvernahmen keinen übermässigen Belastungseifer an den Tag. Im Kern blieb sein Aussageverhalten konstant, obwohl insbesondere bei der Einvernahme