Er sei dann regelmässig im Restaurant verkehrt und sie seien bei dieser Gelegenheit ins Gespräch gekommen. Sie hätte ihn in ihrer Freizeit ab und zu besucht. Sie hätten dabei manchmal auf der Terrasse grilliert und zuhause ein bisschen herumgeschmust. Er hätte sie geheiratet, weil er sie liebe. Er habe sie gefragt und sie habe ja gesagt (act. B 3/1.2.3 S. 2 f. Fragen 8 ff.). Gemäss den Angaben der Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung ist der Kontakt nach dem Kennenlernen im Jahr 2012 demgegenüber nie abgebrochen und sie will auch nicht im Restaurant J. in K. gearbeitet