B 3/26 S. 2). Schliesslich war C. bekanntermassen zeugungsunfähig (vgl. act. B 3/1.1, Beilagen Zivilstandsamt H., Scheinehegespräch des Zivilstandamtes H. vom 24. August 2017 S. Frage 19) und es bestehen aufgrund der Aussagen seines Vermieters Hinweise auf leichte kognitive Beeinträchtigungen (act. B 3/3.5 S. 3 f. Fragen 20 und 29). Gemeinsame Interessen und Hobbies wurden gegenüber dem zuständigen Zivilstandsamt H. durch C. und die Beschuldigte nicht geltend gemacht (vgl. act. B 3/1.1, Beilage Zivilstandsamt H., Scheinehegespräch des Zivilstandamtes H. vom 24. August 2017 S. 2 Fragen 10 ff.).