kann insofern nicht angenommen werden. Seite 11 2.7 Es ist deshalb in einem weiteren Schritt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft zu prüfen, wonach die Beschuldigte die Ehe am 13. Dezember 2017 lediglich zum Zweck des Erhalts einer Aufenthaltsbewilligung geschlossen und eine Ehegemeinschaft nicht wirklich gewollt habe (act. B 3/14.1.2 S. 1 unten).